ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Tattoo-, Piercing- und damit zusammenhängende Leistungen zwischen Kunden und:
P.ink Tattoo & Piercing Studio
Inhaber: Michael Junghans
Ernststraße 11
96465 Neustadt bei Coburg
nachfolgend „P.ink“ genannt.
1.2 Vertragspartner des Kunden ist P.ink Tattoo & Piercing Studio, Inhaber Michael Junghans. Die bei P.ink beschäftigten Tattoo- und Piercing-Artists handeln im Rahmen ihrer Tätigkeit für P.ink.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn P.ink ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen P.ink und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 P.ink behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn eine sichere oder fachgerechte Durchführung nicht gewährleistet werden kann oder Motiv, gewünschte Ausführung oder Umstände des Auftrags gegen gesetzliche Vorgaben oder die fachlichen und ethischen Grundsätze des Studios verstoßen.
2. VERTRAGSSCHLUSS UND TERMINVEREINBARUNG
2.1 Termine und Leistungen können persönlich im Studio sowie über die von P.ink angebotenen Kontaktwege, insbesondere Telefon, E-Mail, WhatsApp oder andere elektronische Kommunikationsmittel, angefragt und vereinbart werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich Kunde und P.ink über die wesentlichen Inhalte der Leistung verständigt haben und P.ink den Termin beziehungsweise den Auftrag verbindlich bestätigt hat.
2.3 Soweit diese AGB Bestandteil des Vertrags werden sollen, wird der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen und erhält die Möglichkeit, sie einzusehen.
2.4 Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von P.ink geschlossen, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Verbraucherverträge und, soweit anwendbar, das gesetzliche Widerrufsrecht. Der Kunde erhält hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
2.5 Soll P.ink auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung, insbesondere mit individuellen Entwurfs- oder Vorbereitungsarbeiten, beginnen, kann hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Kunden erforderlich sein. Im Falle eines späteren Widerrufs gelten die gesetzlichen Vorschriften über einen möglichen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen.
2.6 Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Mitarbeiterin besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR TATTOOS UND PIERCINGS
3.1 Tattoos werden bei P.ink ausschließlich an volljährigen Personen durchgeführt. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis kann als Altersnachweis verlangt werden.
3.2 Piercings bei Minderjährigen werden nur durchgeführt, wenn Alter, Piercingart, persönliche Reife und die erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten eine Durchführung nach den bei P.ink geltenden Vorgaben zulassen. Welche Unterlagen und Begleitpersonen erforderlich sind, sollte vor dem Termin mit P.ink abgestimmt werden.
3.3 Voraussetzung für jede Tattoo- oder Piercingleistung ist, dass nach fachlicher Einschätzung von P.ink eine sichere Durchführung möglich ist.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, P.ink vor der Behandlung wahrheitsgemäß über Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung oder Heilung relevant sein können. Dazu können insbesondere bestehende Erkrankungen, Allergien, Medikamente, Störungen der Blutgerinnung, Wundheilungsprobleme oder andere gesundheitliche Besonderheiten gehören.
3.5 Kunden dürfen zum Termin nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen stehen.
3.6 Medikamente, insbesondere solche, die Blutgerinnung oder Wundheilung beeinflussen können, dürfen nicht eigenmächtig für einen Tattoo- oder Piercing-Termin abgesetzt oder verändert werden. Bei Unsicherheiten ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
3.7 Betäubungscremes, Oberflächenanästhetika oder andere Produkte zur Vorbereitung der zu behandelnden Hautstelle sollen nur nach vorheriger Abstimmung mit P.ink verwendet werden.
3.8 P.ink kann eine Behandlung ablehnen oder verschieben, wenn die Haut an der betreffenden Stelle verletzt, entzündet, stark gereizt oder anderweitig für eine sichere Durchführung ungeeignet erscheint oder sonstige fachliche oder gesundheitliche Bedenken bestehen.
3.9 Vor Durchführung der Behandlung wird der Kunde über wesentliche Abläufe, Risiken sowie Pflege und Nachsorge informiert und gibt die für die Durchführung erforderlichen Erklärungen ab.
4. TERMINE, ANZAHLUNGEN UND ABSAGEN
4.1 Tattoo-Termine werden grundsätzlich verbindlich vereinbart. Für Piercing-Termine wird keine Anzahlung verlangt.
4.2 Bei der verbindlichen Vereinbarung eines Tattoo-Termins kann P.ink eine Anzahlung von mindestens 50,00 Euro je vereinbarter Tattoo-Sitzung verlangen. Je nach Umfang des Projekts kann eine höhere Anzahlung individuell vereinbart werden.
4.3 Die geleistete Anzahlung wird auf den für die betreffende Tattoo-Leistung zu zahlenden Preis angerechnet.
4.4 Eine gesetzliche Widerrufsmöglichkeit bei einem im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.
4.5 Möchte der Kunde einen Termin verschieben, soll P.ink spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin informiert werden. Bei rechtzeitiger Terminverschiebung wird eine bereits geleistete Anzahlung auf den vereinbarten Ersatztermin übertragen.
4.6 Kann ein Kunde einen Termin aufgrund einer Erkrankung nicht wahrnehmen, soll P.ink so früh wie möglich informiert werden. P.ink bemüht sich in solchen Fällen um eine kulante Terminverschiebung. Eine bereits geleistete Anzahlung kann auf den Ersatztermin übertragen werden.
4.7 Bei einer kurzfristigeren Absage, bei Nichterscheinen oder wenn ein Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Ersatz eines entstandenen Schadens. Eine geleistete Anzahlung kann bis zur Höhe eines berechtigten Schadensersatzanspruchs verrechnet werden.
4.8 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass P.ink durch die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.9 Soweit die geleistete Anzahlung einen berechtigten Anspruch von P.ink übersteigt, wird der darüber hinausgehende Betrag erstattet.
4.10 Muss ein Termin durch P.ink abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Möchte der Kunde keinen Ersatztermin oder ist ein solcher nicht möglich, wird eine für die betroffene Leistung geleistete Anzahlung zurückerstattet.
4.11 Erscheint der Kunde erheblich verspätet, kann die Behandlung verkürzt, verschoben oder abgesagt werden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung innerhalb des verbleibenden Zeitfensters nicht möglich ist.
5. PREISE UND ZAHLUNG
5.1 Tattoo-Leistungen werden individuell geplant. Der Preis richtet sich insbesondere nach Größe, Motiv, Detailgrad, Stil, Körperstelle, benötigter Arbeitszeit sowie dem erforderlichen Vorbereitungs- und Gestaltungsaufwand.
5.2 Vor der Durchführung wird mit dem Kunden ein Preis, ein Sitzungspreis oder eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage vereinbart beziehungsweise eine Preiseinschätzung abgegeben.
5.3 Eine Preiseinschätzung ist kein garantierter Endpreis, wenn der tatsächliche Aufwand aus Gründen abweicht, die bei der Einschätzung noch nicht vorhersehbar waren. Wesentliche Mehrkosten werden mit dem Kunden abgestimmt, bevor zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden.
5.4 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu zusätzlichem Arbeits- und Gestaltungsaufwand und damit zu zusätzlichen Kosten führen. Hierauf wird der Kunde vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten hingewiesen.
5.5 Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.6 Die Zahlung ist grundsätzlich nach Erbringung der jeweiligen Leistung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5.7 Bei P.ink ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
5.8 Bei Tattoo-Projekten mit mehreren Sitzungen kann eine individuelle Zahlungsvereinbarung getroffen werden.
6. DURCHFÜHRUNG, PFLEGE UND NACHSORGE
6.1 P.ink führt Tattoo- und Piercingleistungen unter Beachtung der geltenden hygienischen Anforderungen und nach fachlichen Standards durch.
6.2 Der Kunde erhält nach der Behandlung Hinweise zur Pflege und Nachsorge. Diese Hinweise sind zu beachten, da die richtige Nachsorge einen wesentlichen Einfluss auf den Heilungsverlauf und das Ergebnis haben kann.
6.3 Der Heilungsverlauf ist individuell. Hautbeschaffenheit, Körperstelle, körperliche Reaktionen und weitere nicht vollständig beeinflussbare Faktoren können das Ergebnis beeinflussen.
6.4 Bei ungewöhnlichen Beschwerden, starken Entzündungszeichen oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten sollte der Kunde medizinischen Rat einholen.
6.5 Stellt sich nach vollständiger Abheilung heraus, dass ein Tattoo zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Ergebnisses fachlich nachgestochen werden sollte, ist ein erforderliches Nachstechen innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Tattoo-Termin kostenlos.
6.6 Das kostenlose Nachstechen umfasst keine nachträglichen Motivänderungen, Erweiterungen oder zusätzlichen Gestaltungswünsche.
6.7 Ein kostenloses Nachstechen kann ausgeschlossen sein, wenn die Notwendigkeit nachweislich auf eine unsachgemäße Nachsorge, starke Sonneneinstrahlung, mechanische Belastung oder andere vom Kunden zu vertretende äußere Einflüsse zurückzuführen ist.
6.8 Weitergehende Pflegehinweise stellt P.ink dem Kunden gesondert beziehungsweise auf der Website zur Verfügung.
7. GUTSCHEINE
7.1 Gutscheine können bei P.ink ab einem Wert von 20,00 Euro erworben werden.
7.2 Gutscheine sind übertragbar, soweit auf dem jeweiligen Gutschein keine ausdrücklich abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
7.3 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften etwas anderes gilt.
7.4 Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
7.5 Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin, eine bestimmte Mitarbeiterin oder die Durchführung eines bestimmten Motivs beziehungsweise Piercings. Die Voraussetzungen für die jeweilige Behandlung müssen auch bei Einlösung eines Gutscheins erfüllt sein.
7.6 Übersteigt der Gutscheinwert den Preis der in Anspruch genommenen Leistung, bleibt das verbleibende Guthaben im Rahmen der verbleibenden Gültigkeit bestehen.
8. DATENSCHUTZ, FOTOS UND ENTWÜRFE
8.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von P.ink.
8.2 Eine Einwilligung zur Anfertigung oder Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbe-, Website- oder Social-Media-Zwecken wird, soweit erforderlich, gesondert eingeholt. Eine solche Einwilligung ist freiwillig und hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, ob die vereinbarte Tattoo- oder Piercingleistung durchgeführt wird.
8.3 Individuell für den Kunden entwickelte Zeichnungen, Entwürfe und Vorlagen bleiben urheberrechtlich geschützt. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.
8.4 Wird ein Tattoo-Projekt nicht durchgeführt, entsteht daraus grundsätzlich kein Anspruch auf Herausgabe oder anderweitige Nutzung noch nicht überlassener Entwürfe oder Vorzeichnungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
9. HAFTUNG
9.1 P.ink haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von P.ink, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet P.ink für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.4 Für typische und trotz fachgerechter Durchführung nicht vollständig vermeidbare Reaktionen und Veränderungen der Haut haftet P.ink nicht, soweit diese nicht auf einer von P.ink zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
9.5 Gleiches gilt für Beeinträchtigungen des Ergebnisses, die nachweislich auf falsche oder nicht beachtete Pflegehinweise, vom Kunden verschwiegene relevante Umstände oder sonstige vom Kunden zu vertretende Einwirkungen zurückzuführen sind.
9.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Cover-Ups, Narbengewebe und bereits vorbehandelten Hautstellen das spätere Ergebnis aufgrund der vorhandenen Haut- und Farbstruktur weniger vorhersehbar sein kann.
9.7 Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadensersatzrechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Für Verträge zwischen P.ink und dem Kunden gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die aufgrund des Wohnsitzes des Verbrauchers anzuwenden sind, bleiben unberührt.
10.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 05.09.2026
